Vollständige Teilnahmebedingungen

Ausschreibung SalzburgMilch Tierwohlpreis 2025 „Die Goldene Kuh“

I.    PRÄAMBEL

Diese vollständigen Teilnahmebedingungen regeln die Einreichung und Teilnahme an sowie die Durchführung der Ausschreibung des SalzburgMilch Tierwohlpreis 2025 „Die goldene Kuh“ (in der Folge kurz „Ausschreibung“). Mit der Einreichung erklärt sich die teilnahmeberechtigte Person (vgl. III. dieser Bedingungen) mit diesen vollständigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden und erklärt, diese einzuhalten. Die Teilnahme an der Ausschreibung richtet sich ausschließlich nach diesen vollständigen Teilnahmebedingungen und ist nur unter diesen Bedingungen zulässig.


II.    VERANSTALTERIN

Veranstalter der Preisausschreibung ist die SalzburgMilch GmbH (FN 37161z des LG Salzburg), Milchstraße 1, 5020 Salzburg (in der Folge „Veranstalterin“ genannt).


III.    TEILNAHMEBERECHTIGUNG

1.    Die Teilnahme an der Ausschreibung steht sämtlichen aktiven Milch-Lieferanten der Veranstalterin offen (in der Folge kurz „einreichende Person“).

2.    Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder juristische Personen unabhängig (i) der betriebenen Haltungsform, (ii) der angelieferten Milchsorten oder (iii) der Betriebsgröße.


IV.    EINREICHUNG

1.    Die teilnahmeberechtigte Person muss ihre Einreichungsunterlagen bis spätestens 31.07.2025 einreichen. 

2.    Eine Teilnahme an der Ausschreibung ist nur bei Vorliegen sämtlicher angeforderten Unterlagen gemäß dem Einreichungsformular möglich.

Folgende Unterlagen sind für die Teilnahme an der Ausschreibung verpflichtend vorzulegen:
•    vollständig ausgefülltes Einreichungsformular;
•    mindestens fünf (5) Lichtbilder des Betriebes bzw. der Kühe / Kälber und/oder entsprechendes Videomaterial
•    Tiergesundheits-Check.

3.    Die Einreichung erfolgt primär online über das Einreichungsformular, abrufbar unter www.milch.com/de/unsere-philosophie/tierwohlpreis 
Sollte eine teilnahmeberechtigte Person über keinen Zugang zum Online-Einreichungsformular haben, können die Einreichungsunterlagen per Post an SalzburgMilch GmbH, z.H. Landwirtschaft & Tierwohl, Milchstraße 1, 5020 Salzburg, übermittelt werden.


V.    AUSSCHREIBUNGSKATEGORIEN

1.    Teilnahmeberechtigte Personen können alle technischen Lösungen oder Managementmaßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls im Betrieb bzw. der Verbesserung der Nachhaltigkeit der teilnahmeberechtigten Person einreichen. Im Vordergrund steht bei den Kategorien 1 und 2 ein hohes Maß an Tierwohl bei Kühen / Kälbern, welches durch gute Haltung, gute Fütterung, gute Gesundheit und artgemäßes Verhalten definiert ist. Im Vordergrund steht bei Kategorie ein hohes Maß an Nachhaltigkeit, wobei Nachhaltigkeit durch einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Mehrwert definiert ist.

2.    Es sind Einreichung zu folgende Ausschreibungskategorien des SalzburgMilch Tierwohlpreis 2025 „Die goldene Kuh“ möglich:

2.1.    Kategorie 1 – Gelebtes Tierwohl von Klein bis Groß: In dieser Kategorie werden SalzburgMilch Betriebe prämiert, die sich mit besonderem Engagement für maximales Tierwohl und Tiergesundheit bei ihren Kälbern, Jungrindern und Kühen einsetzen.

2.2.    Kategorie 2 – Innovative Umbaulösungen für Milchkühe, Jungrinder und/oder Kälber: In dieser Kategorie werden Betriebe prämiert, die ihren Anbinde-Stall zu einem innovativen Laufstall umgebaut haben, ganz egal ob mit kleinem oder großem Budget.

2.3.   Kategorie 3 – Nachhaltigkeit am Milchviehbetrieb: In dieser Kategorie werden SalzburgMilch Betriebe prämiert, die ihre Milch durch gezielte Maßnahmen besonders nachhaltig produzieren.


VI.    AUSZEICHNUNG / PRÄMIERUNG UND AUSWAHLVERFAHREN 

1.    Aus sämtlichen Einreichungen zu den unter V. / 2.1. – 2.3. genannten Kategorien werden jeweils drei Betriebe prämiert, wobei die teilnahmeberechtigte Person für eine Prämierung „erster Platz“ € 1.500,00, für eine Prämierung „zweiter Platz“ € 1.000,00 und für eine Prämierung „dritter Platz“ € 500,00 erhält. Die Gewinne sind nicht zweckgebunden und werden in bar an die prämierte, teilnahmeberechtigte Person nach Erhalt der Prämierung ausbezahlt.

2.    Eine unabhängige Jury, bestehend aus drei Mitgliedern des Tiergesundheitsbeirats (ein/e Wissenschaftler*in, ein/e Tierarzt*in und ein/e Konsument*in), wird die vor Vorlage an die Jury anonymisierten / pseudonymisierten Einreichungen derart bewerten, als jedes Jurymitglied eine Punktzahl für die anonymisierte Einreichungen abgeben kann.

Die Beurteilung der Kategorie 1 und Kategorie 2 erfolgt in folgenden vier Punktekategorien:

  • der Innovationsgrad
  • das Tierwohl
  • arbeitswirtschaftliche Aspekte und
  • Zukunftsfähigkeit des Systems.
     

Die Beurteilung der Kategorie 3 erfolgt in folgenden vier Punktekategorien.

  • Innovationsgrad
  • Umwelt und Klimaschutz
  • Wirtschaftliche und/oder soziale Aspekte
  • Zukunftsfähigkeit des Systems


3.   Es werden dabei 0 (null) bis maximal 10 (zehn Punkte) je Punktekategorie und Juror vergeben; es ist damit eine Maximalpunktezahl von 40 Punkten je Juror und gesamt von 120 Punkten je Einreichung möglich. Durch Zusammenrechnung der abgegebenen Punktebewertung der einzelnen Juroren ergibt sich eine Gesamtpunktezahl je Einreichung. Die teilnahmeberechtigte Person mit der höchsten Punktzahl erhält die Prämierung „erster Platz“, die teilnahmeberechtigte Person mit der zweithöchsten Punktezahl erhält die Prämierung „zweiter Platz“ und die teilnahmeberechtigte Person mit der dritthöchsten Punktezahl erhält die Prämierung „dritter Platz“.

4.    Jede teilnahmeberechtigte Person erhält bei vollständiger Ausfüllung des Einreichungsformulars gemäß Punkt IV. / 2. ein kleines Überraschungspaket zugesandt.

5.    Die Benachrichtigung der prämierten, teilnahmeberechtigten Personen erfolgt durch die Veranstalterin. Die Prämierungen werden im Herbst 2025 verkündet.

6.    Teilnehmer, die beim Gewinnspiel im Jahr 2023 einen Hauptgewinn erhalten haben, dürfen auch im Jahr 2025 erneut teilnehmen, sind jedoch von der erneuten Vergabe eines Hauptgewinns ausgeschlossen.



VII.    DATENSCHUTZ

Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung in Anhang 1 dieser vollständigen Teilnahmebedingungen verwiesen.


VIII.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die teilnahmeberechtigte Person stimmt zu, dass die Veranstalterin eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Sinngemäß wird im Fall, dass in den vollständigen Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke auftritt, vorgegangen.
     
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmung
    en. Die teilnahmeberechtigte Person stimmt zu, dass die Veranstalterin eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Sinngemäß wird im Fall, dass in den vollständigen Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke auftritt, vorgegangen.
     
  3. Die vollständigen Teilnahmebedingungen und das Gewinnspiel unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Anhang 1

Information gem. Art. 13 DSGVO

  1. Wir teilen Ihnen mit, dass wir, die SalzburgMilch GmbH, FN 37161z, Milchstraße 1, 5020 Salzburg, als Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten, die wir bei der Teilnahme an der Ausschreibung, verarbeiten.
     
  2. Wir verarbeiten ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten, die Sie uns selbst im Teilnahmeformular bekannt geben. Die Bereitstellung der von Ihnen angegebenen Daten erfolgt freiwillig und nicht aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die SalzburgMilch GmbH, Milchstraße 1, 5020 Salzburg. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter milch.com/datenschutz abrufbar.
     
  3. Ihre Daten werden zum Zweck der Teilnahme an der Ausschreibung und der damit verbundenen Bewertung der Einreichung sowie zum Versand der kleinen Überraschungspakete verarbeitet.
     
  4. Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und f DSGVO.
     
  5. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten und die von Ihnen bekanntgegebenen wirtschaftlichen Daten binnen sechs Monate nach Durchführung der Ausschreibung (d.i.d. Zeitpunkt der Prämierung) löschen, sofern keine Rechtsgrundlage für eine längere Behaltedauer gegeben ist (z.B. Verarbeitung zum Zwecke der Zusendung eines Newsletters auf Grundlage einer zuvor abgegebenen Einwilligung; in einem solchen Fall werden die personenbezogenen Daten erst mit eingelangtem Widerruf der betroffenen Person gelöscht). Darüber hinaus werden wir nur aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. Aufbewahrungspflichten (DSGVO, DSG 2018, UGB, ABGB etc.) Daten aufbewahren.
     
  6. Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung und Übertragung Ihrer Daten sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten. Darüber hinaus können Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Derartige Begehren sind an die E-Mailadresse office@milch.com zu richten. Die bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wurden rechtmäßig verwendet. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde an die Österreichische Datenschutzbehörde.
     
  7. Im Fall eines Gewinnes veröffentlichen wir Ihren Namen und Wohnort sowie ggf. ein Foto unter den Adressen www.milch.com bzw. www.facebook.com/salzburgmilch sowie auf sonstigen Medienkanälen unseres Unternehmens ausschließlich auf Grundlage einer zuvor eingeholten Einwilligung, welche jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden kann, ohne dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zu diesem Widerruf berührt wird.


Datenschutzerklärung gültig ab: 01.03.2025
 

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